UNSEre Leistungen für sie
Steuererklärung
Lohnabrechnung
Bei der Lohnabrechnung sind neben den steuerrechtlichen Aspekten vielfältige sozialversicherungsrechtliche Vorgaben zu beachten. Eine fundierte Kenntnis von Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien ist unerlässlich, um eine materiell richtige Lohnabrechnung zu erstellen.
Wenn Sie die komplexe Lohnbuchführung ganz oder teilweise nicht selbst durchführen können oder wollen, können wir Ihnen mit einen speziell auf Ihre Anforderungen zugeschnittenen Service helfen – Lohnabrechnung, wir bieten alles aus einer Hand.
nettolöhne &
Abzugsbeträge
Meldung zur berufsgenossenschaft
Einrichtung der Lohnbuchführung
lohnabrechnung für arbeitnehmer
Vermögenswirksame
leistungen
FINANZBUCHFÜHRUNG
Die Buchführung ist mehr als das Kontieren und Erfassen Ihrer Buchungsbelege. Die Finanzbuchhaltung und die Kostenrechnung geben Ihnen schon lange Zeit vor der Erstellung des Jahresabschlusses ein Instrument zur Steuerung Ihres Unternehmens an die Hand, damit Sie stets die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmens im Blick behalten. Eine sorgfältig bearbeitete und aussagekräftige unterjährige Buchführung dient Ihnen als Entscheidungshilfe und uns als Steuerberater als Grundlage für eine fundierte betriebswirtschaftliche Beratung. Gleichzeitig ist die Finanzbuchhaltung die Grundlage für einen qualitativ hochwertigen Jahresabschluss. Wenn Sie die Buchhaltung nicht selbst ausführen können oder wollen, können wir Ihnen helfen. Neben der kompletten Übernahme aller mit der Buchführung verbundenen Aufgaben bieten wir Ihnen Alternativlösungen an, die auf Ihre individuellen Verhältnisse zugeschnitten sind. Gerne informieren wir Sie über die „Buchführung mit Zukunft“ Auch bei speziellen Auswertungen, etwa kurzfristigen Erfolgsrechnungen zur Wirtschaftlichkeitsanalyse, oder Planrechnungen für die Bank steht Ihnen unsere Kanzlei in Wermelskirchen mit einem kompetenten Service zur Seite.
Als Steuerberater können wir Ihnen alles aus einer Hand anbieten
Umfangreiches Spektrum an Auswertungen für Ihre Unternehmenssteuerung
Einrichtung und Organisation der Buchführung
Betriebswirtschaftliche Auswertung
Einrichtung einer Kostenrechnung
Übernahme der kompletten Buchführung
Offene Posten (OPOS) Listen
Schriftverkehr mit dem Finanzamt
Betriebswirtschaftlicher Kurzbericht
Betreuung und Teilnahme an Umsatzsteueraußenprüfungen
Soll / Ist Vergleichs BWA
diverse individuelle Auswertungen
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss eines buchführungspflichtigen Einzelunternehmens und einer Personengesellschaft setzt sich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammen. Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich laut §264 (1) HGB einen Anhang an den Jahresabschluss anfügen, in dem verschiedene Positionen aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eingehender erläutert werden und den Jahresabschluss veröffentlichen. Für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften ist zudem ein Lagebericht zu erstellen.
FINANZBUCHFÜHRUNG
Gründe, den Steuerberater zu wechseln, gibt es viele.
Stellen Sie sich selbst folgende Fragen:
Ist Ihr Steuerberater für Sie erreichbar?
Hat er Zeit für Sie?
Werden Termine eingehalten?
Fühlen Sie sich gut beraten?
Passt Ihr Berater zu Ihrem Wachstumsgrad, der Branche oder Ihrem Spezialgebiet?
Erscheint Ihnen das Preis-Leistungs-Verhältnis unangemessen?
Geht Ihr Steuerberater in den Ruhestand?
Wenn Sie sich für einen Wechsel zu unserer Kanzlei entscheiden, erledigen wir auf Wunsch alle notwendigen Schritte für Sie. Wir sichern einen schnellen und reibungslosen Übergang.
WARUM DIE Eicker steuerberatungsgesellschaft?
steuerberater wechseln
Häufige Fragen zum Thema "Steuerberaterwechsel"
Wann ist der richtige Zeitpunkt für einen Steuerberaterwechsel?
Oft scheuen sich Unternehmer und Selbstständige davor, Ihren steuerlichen Berater zu wechseln. Dabei schreckt sie meistens der Gedanke an doppelte Rechnungen ab. In der Realität sind diese Sorgen jedoch völlig unbegründet, denn ein Beraterwechsel ist unbedenklich.
Sie spielen schon länger mit dem Gedanken den Steuerberater zu wechseln? Bei der Eicker Steuerberatungsgesellschaft mbH sind Sie in guten Händen!
Beratung ist Vertrauenssache, und das wissen wir!
Wir bieten Ihnen deshalb ein kostenloses und unverbindliches Kennenlerngespräch an, damit Sie uns und unsere Beratungsansätze kennen lernen können.
Eicker Steuerberatungsgesellschaft mbH
Markt 15
42929 Wermelskirchen
Tel.: 02196. 885 981-0
Fax: 02196. 885 981-9
E-Mail: info@stb-eicker.de