Wir finden passende lösungen

Privatkunden

Privatkunden mit Einkünften aus einer Angestelltentätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, Rentenbezügen oder Einmalbezügen durch Erbschaft und Schenkung finden bei uns tatkräftige Unterstützung. Neben den steuerlichen Pflichten, die Sie auch als Privatperson erfüllen müssen, gibt es bei der persönlichen Lebensplanung zahlreiche Berührungspunkte mit dem Steuerrecht.

 

Wir beraten Sie bei Ihren privaten Investitionen und Vorhaben und erstellen für Sie Ihre jährlichen Steuererklärungen, denn mit den gewachsenen Anforderungen und Ansprüchen ist auch der private Einkommens- und Vermögensbereich immer mehr zum "Unternehmen" geworden. Umso wichtiger ist es, sich professionell vertreten und beraten zu lassen.

 

Als besonderen Service holen wir bei Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Senioren alle notwendigen Unterlagen ab und bringen die fertigen Erklärungen auch wieder zurück. Beruflich stark eingespannte Kunden besuchen wir auf Wunsch auch gerne an ihrem Arbeitsplatz.

Anlässe, erstmalig einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen, sind beispielsweise

  • Immobilieninvestitionen

    Jede Immobilieninvestition bedeutet eine erhebliche und in der Regel langfristige Kapitalbindung. Investitionsentscheidungen sollten deshalb nur nach Abwägung der Vorteile und auch der Nachteile erfolgen.

    Wir erstellen Ihnen eine Rentabilitätsberechnung und Liquiditätsentwicklung und zeigen Ihnen neben den allgemeinen Risiken und Chancen die steuerlichen Besonderheiten und Möglichkeiten auf. Sie sollten wissen, ob Ihr Vorhaben tatsächlich rentabel ist und welche finanziellen Belastungen auch unter Berücksichtigung Ihrer individuellen steuerlichen Verhältnisse langfristig auf Sie zukommen.

    Wir sind Ihr Gesprächspartner und Berater, der Ihnen unabhängig Chancen und Risiken aufweist und Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung unterstützen kann. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Finanzierung, stellen Kontakte zu Banken her oder begleiten Sie bei Ihren Bankgesprächen. Sprechen Sie uns an!

  • Photovoltaikanlagen

    Egal, ob Sie bereits eine kleine Photovoltaikanlage auf Ihrem Wohnhaus betreiben oder die Anschaffung einer Anlage planen. Wir unterstützen Sie bei steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen rund um Photovoltaikanlagen.

    Als Betreiber einer Photovoltaikanlage erzielen Sie nachhaltige Stromeinnahmen durch die Einspeisevergütung des Energieversorgers. Dies gilt auch für die „private Anlage“ auf dem eigenen Wohnhaus. Damit sind sie gewerblicher Unternehmer, d.h. Sie müssen den Betrieb beim zuständigen Gewerbeamt anmelden und das Finanzamt über die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit unterrichten. Hierbei sind einige Besonderheiten zu beachten.

    Zudem müssen Sie jährlich betriebliche Steuererklärungen, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG) und ein Anlagen-/Abschreibungsverzeichnis beim Finanzamt einreichen.

    Neben den einkommensteuerlichen Vorteilen die eine Photovoltaikanlage bieten kann, können Sie sich auch die Umsatzsteuer aus den Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage vom Finanzamt zurückerstatten lassen. Dies geht jedoch nur, wenn Sie auf die sogenannte Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG verzichten.

  • Steuercoaching

    Abhängig von den persönlichen Verhältnissen lassen sich in manchen Fällen private Steuererklärungen mittlerweile problemlos und richtig mit entsprechenden Steuerprogrammen selbst erledigen. Ebenso wie beispielsweise in gesundheitlichen Angelegenheiten, informieren sich heutzutage viele Menschen auch über steuerliche Fragen im Internet und können sich dabei unbestritten ein gewisses (Spezial-)Wissen aneignen.

    Dennoch bestehen oft Unsicherheiten, ob das so erworbene Wissen auch wirklich richtig verstanden und angewendet wurde oder ob es auf die persönliche Situation passt. Gerade, wenn es um größere Auswirkungen geht, sollte in solchen Fällen die Meinung eines Profis eingeholt werden. Wir nehmen uns die Zeit, mit Ihnen solche besonderen Fragen zu klären.

NACH OBEN

Unternehmer/Freiberufler

Wir beraten und betreuen Gewerbetreibende und Freiberufler vom "Ein-Mann-Betrieb" bis zum mittelständischen Unternehmen fast aller Branchen.

Von der Gründung bis zur Übergabe an die nächste Generation – wir begleiten und beraten Sie, persönlich und kompetent. Wir übernehmen die Buchhaltung für Sie, klären die Fragen bei Erbe- und Unternehmensnachfolge und sind einfach bei allen Fragen rund um Unternehmensführung für Sie da.

Wenn Sie Wert darauf legen...

... dass ihr Steuerberater für Sie erreichbar ist und sich die notwendige Zeit nimmt

... dass Ihr Steuerberater nicht nur vergangenheitsorientiert Belege verbucht und „Zahlenfriedhöfe“ bei Ihnen ablädt, sondern eigeninitiativ die Entwicklung Ihres Unternehmens im Auge behält und rechtzeitig Vorschläge macht

... dass Ihr Steuerberater Ihre Sprache spricht und Ihnen Aufgaben abnimmt, anstatt Sie vor neue Fragen zu stellen

Dann sind Sie bei uns richtig!

NACH OBEN

Wenn ihr unternehmen grösser ist...

Sie sind dem klassischen Mittelstand entwachsen und unterhalten eine eigene Buchhaltung und Lohnbuchhaltung? Sie sind Verantwortlicher einer Konzernsteuerabteilung?

 

Auch in solchen Fällen helfen wir neben den klassischen Beratungsleistungen durch

Unterstützung Ihrer Buchhaltung vor Ort

und in Ihrem System

Projektarbeit

Erfahrung in der Anwendung gängiger Tax Accounting & Reporting Software (z. B. GlobalTaxCenter oder Infolog)

Entlastung Ihrer Steuerabteilung bei personellen Engpässen oder Saisonarbeiten

Outsourcing bestimmter Prozessabläufe, um Ihr Team von Routinearbeiten zu entlasten

Eicker Steuerberatungsgesellschaft mbH

Markt 15

42929 Wermelskirchen

Tel.: 02196. 885 981-0

Fax: 02196. 885 981-9

E-Mail: info@stb-eicker.de

  • Photovoltaikanlagen

    Egal, ob Sie bereits eine kleine Photovoltaikanlage auf Ihrem Wohnhaus betreiben oder die Anschaffung einer Anlage planen. Wir unterstützen Sie bei steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen rund um Photovoltaikanlagen.

    Als Betreiber einer Photovoltaikanlage erzielen Sie nachhaltige Stromeinnahmen durch die Einspeisevergütung des Energieversorgers. Dies gilt auch für die „private Anlage“ auf dem eigenen Wohnhaus. Damit sind sie gewerblicher Unternehmer, d.h. Sie müssen den Betrieb beim zuständigen Gewerbeamt anmelden und das Finanzamt über die Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit unterrichten. Hierbei sind einige Besonderheiten zu beachten.

    Zudem müssen Sie jährlich betriebliche Steuererklärungen, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG) und ein Anlagen-/Abschreibungsverzeichnis beim Finanzamt einreichen.

    Neben den einkommensteuerlichen Vorteilen die eine Photovoltaikanlage bieten kann, können Sie sich auch die Umsatzsteuer aus den Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage vom Finanzamt zurückerstatten lassen. Dies geht jedoch nur, wenn Sie auf die sogenannte Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG verzichten.

  • Steuercoaching

    Abhängig von den persönlichen Verhältnissen lassen sich in manchen Fällen private Steuererklärungen mittlerweile problemlos und richtig mit entsprechenden Steuerprogrammen selbst erledigen. Ebenso wie beispielsweise in gesundheitlichen Angelegenheiten, informieren sich heutzutage viele Menschen auch über steuerliche Fragen im Internet und können sich dabei unbestritten ein gewisses (Spezial-)Wissen aneignen.

    Dennoch bestehen oft Unsicherheiten, ob das so erworbene Wissen auch wirklich richtig verstanden und angewendet wurde oder ob es auf die persönliche Situation passt. Gerade, wenn es um größere Auswirkungen geht, sollte in solchen Fällen die Meinung eines Profis eingeholt werden. Wir nehmen uns die Zeit, mit Ihnen solche besonderen Fragen zu klären.

  • Immobilieninvestitionen

    Jede Immobilieninvestition bedeutet eine erhebliche und in der Regel langfristige Kapitalbindung. Investitionsentscheidungen sollten deshalb nur nach Abwägung der Vorteile und auch der Nachteile erfolgen.

    Wir erstellen Ihnen eine Rentabilitätsberechnung und Liquiditätsentwicklung und zeigen Ihnen neben den allgemeinen Risiken und Chancen die steuerlichen Besonderheiten und Möglichkeiten auf. Sie sollten wissen, ob Ihr Vorhaben tatsächlich rentabel ist und welche finanziellen Belastungen auch unter Berücksichtigung Ihrer individuellen steuerlichen Verhältnisse langfristig auf Sie zukommen.

    Wir sind Ihr Gesprächspartner und Berater, der Ihnen unabhängig Chancen und Risiken aufweist und Sie bei Ihrer Entscheidungsfindung unterstützen kann. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Finanzierung, stellen Kontakte zu Banken her oder begleiten Sie bei Ihren Bankgesprächen. Sprechen Sie uns an!

Wir finden passende lösungen

Privatkunden

Privatkunden mit Einkünften aus einer Angestelltentätigkeit, aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen, Rentenbezügen oder Einmalbezügen durch Erbschaft und Schenkung finden bei uns tatkräftige Unterstützung. Neben den steuerlichen Pflichten, die Sie auch als Privatperson erfüllen müssen, gibt es bei der persönlichen Lebensplanung zahlreiche Berührungspunkte mit dem Steuerrecht.

 

Wir beraten Sie bei Ihren privaten Investitionen und Vorhaben und erstellen für Sie Ihre jährlichen Steuererklärungen, denn mit den gewachsenen Anforderungen und Ansprüchen ist auch der private Einkommens- und Vermögensbereich immer mehr zum "Unternehmen" geworden. Umso wichtiger ist es, sich professionell vertreten und beraten zu lassen.

 

Als besonderen Service holen wir bei Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Senioren alle notwendigen Unterlagen ab und bringen die fertigen Erklärungen auch wieder zurück. Beruflich stark eingespannte Kunden besuchen wir auf Wunsch auch gerne an ihrem Arbeitsplatz.

Anlässe, erstmalig einen Steuerberater in Anspruch zu nehmen, sind beispielsweise

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Dann sind Sie bei uns richtig!

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Unternehmer/Freiberufler

Wir beraten und betreuen Gewerbetreibende und Freiberufler vom "Ein-Mann-Betrieb" bis zum mittelständischen Unternehmen fast aller Branchen.

Von der Gründung bis zur Übergabe an die nächste Generation – wir begleiten und beraten Sie, persönlich und kompetent. Wir übernehmen die Buchhaltung für Sie, klären die Fragen bei Erbe- und Unternehmensnachfolge und sind einfach bei allen Fragen rund um Unternehmensführung für Sie da.

Wenn Sie Wert darauf legen...

... dass ihr Steuerberater für Sie erreichbar ist und sich die notwendige Zeit nimmt

... dass Ihr Steuerberater nicht nur vergangenheitsorientiert Belege verbucht, sondern eigeninitiativ die Entwicklung Ihres Unternehmens im Auge behält

... dass Ihr Steuerberater Ihre Sprache spricht und Ihnen Aufgaben abnimmt, anstatt Sie vor neue Fragen zu stellen

Wenn ihr unternehmen grösser ist...

Sie sind dem klassischen Mittelstand entwachsen und unterhalten eine eigene Buchhaltung und Lohnbuchhaltung? Sie sind Verantwortlicher einer Konzernsteuerabteilung?

 

Auch in solchen Fällen helfen wir neben den klassischen Beratungsleistungen durch

Unterstützung Ihrer Buchhaltung vor Ort

und in Ihrem System

Projektarbeit

Erfahrung in der Anwendung gängiger Tax Accounting & Reporting Software (z. B. GlobalTaxCenter oder Infolog)

Entlastung Ihrer Steuerabteilung bei personellen Engpässen oder Saisonarbeiten

Outsourcing bestimmter Prozessabläufe, um Ihr Team von Routinearbeiten zu entlasten

Eicker Steuerberatungsgesellschaft mbH

Markt 15

42929 Wermelskirchen

Tel.: 02196. 885 981-0

Fax: 02196. 885 981-9

E-Mail: info@stb-eicker.de

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